Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse
In vielen Fällen werden die Kosten für eine Heilbehandlung beim Heilpraktiker von privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen bis zu einem vereinbarten Satz übernommen. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten, wenn Sie einen entsprechenden Tarif haben, der die Kosten für naturheilkundliche Behandlungen durch den Heilpraktiker mit abdeckt. Sie können auch die Möglichkeit nutzen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH von 1985) kommt nicht zur Anwendung. Es gilt der aktuelle Stand meiner individuellen Honorarliste.
Für eine bessere Transparenz erhalten Sie zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung mit der aktuellen Honorarliste.
Um privat Versicherten und Beihilfe-Berechtigten eine Erstattung durch PKV und Beihilfe zu ermöglichen, erstelle ich für diese am Ende eines Behandlungsmonats eine an das GebüH angelehnte Rechnung mit Analogziffern.
Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Naturheilpraxis Simone Nowak und dem Patienten zustande. Das Honorar ist daher in voller Höhe zu begleichen, auch für den Fall, dass Ihre Versicherung die Rechnung nur zum Teil oder gar nicht erstattet. |